Veröffentlichung zum Versagen der Gestattung durch die VG BKS
Behörden verhindern Theateraufführung
Der Heimatverein Monzelfeld streitet sich derzeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel- Kues wegen der Verweigerung einer Gestattung für die geplante Theateraufführung am Volkstrauertag. Dazu sei erwähnt, dass der Verein seit fast 40 Jahren Theater auf die Bühne bringt, öfter auch an dem besagten Feiertag, letztmalig im vergangenen Jahr. Bei der diesjährigen Beantragung der Gestattung für insgesamt fünf Aufführungen wurde die Genehmigung durch die Behörde versagt. Hintergrund dieser Entscheidung das sogenannte rheinlandpfälzische Feiertagsgesetz, dass einige gesetzliche, kirchliche oder die sogenannten stillen Feiertage regelt. Zu diesen Feiertagen zählt auch der Volkstrauertag. Die Vertreter des Vereinsvorstands stören sich daran, dass laut Gesetz sportliche Veranstaltungen an diesen Tagen ab 13.00 Uhr erlaubt sind, Theateraufführungen und andere Veranstaltungen jedoch nicht. Die Behördenvertreter haben sogar die Inhaltsbeschreibung des Theaterstücks analysiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass das besagte Luststück nicht dem Charakter des Feiertags entspricht. Diese Bewertung von Laien ist äußerst fragwürdig. Da bewerten Beamte oder Angestellte einer Behörde, ob das Theaterstück dem Feiertag angemessen ist.
Der eigentliche Skandal der Geschichte ist jedoch das Gesetz selbst. In einem separaten Paragraphen werden Sportveranstaltungen ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen. Was soll man dabei denken. Ist beispielsweise Fußball mit dem Charakter eines stillen Feiertags vereinbar?
Derartigen Veranstaltungen gehen oft mit Lärm und Geschrei einher, dahingegen findet Theater im geschlossenen Saal der gemeindlichen Halle und ganz in Ruhe statt. Welcher normal denkende Mensch kann derartigen Regeln noch folgen? Die Vertreter des Heimatvereins jedenfalls nicht.
Darüber hinaus konnten rund 10 ähnliche gelagerte Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz im Internet recherchiert werden unter anderem im Staatstheater Mainz. Offenbar wurden diese Theater- und Varieté-Aufführungen von anderen Behörden anders bewertet. Eine entsprechende Anfrage über diese große Ungerechtigkeit beim Innenminister Ebling blieb ohne jede Reaktion. Was soll man davon halten? Dieser hat diese Ungerechtigkeit im Gesetz letztlich zu verantworten. Der Vereinsvorstand hat ihn aufgefordert, diese Benachteiligung im Gesetz zu korrigieren. Man kann gespannt sein, ob etwas passiert.
Alle Eingaben und persönliche Gespräche mit Bürgermeister Leo Wächter und den zuständigen Mitarbeiterinnen in der Verwaltung blieben erfolglos. Man kann sich ja so gut hinter Gesetzen verstecken, auch wenn sie noch so widersinnig sind. Nachdem sogar die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Kreisverwaltung eingeschaltet wurden, ist der Vereinsvorstand nun vor das Verwaltungsgericht Trier gezogen.
Da werden Stäbe von Beamten und Mitarbeitern bewegt, aber keine äußert sich zu dem Hauptpunkt des Problems, nämlich die offensichtliche Ungleichbehandlung von Sport und Kultur. Am Ende ist es so wie befürchtet. Das Verwaltungsgericht Trier hat den Antrag des Heimatvereins abgelehnt. Die Begründungen sind wie man es von Beamten und Behörden gewohnt ist. Man versteckt sich auch hier hinter dem Gesetz und leugnet einfach, dass es eine Ungerechtigkeit gibt, Sportveranstaltungen zuzulassen. Das Gericht stellt sogar eindeutig das Lachen bei einem Luststück als Hinderungsgrund dar.
Wer soll so etwas verstehen?
So kann man auch das Ehrenamt verprellen!
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Karten können bei den Vorverkaufsterminen im Proberaum der Bürgerhalle Monzelfeld oder nach dem 1. Vorverkauf online erworben werden. Ein Link hierzu finden Sie dann an dieser Stelle.
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(Sonntag, 16.11.2025 nicht buchbar)
Idarkopfturm - Rundwanderung am 12.10.2025
Der Idarkopfturm auf dem Idarkopf steht auf einer Höhe von 744,2 m nahe der Grenze zu Stipshausen. Von der Plattform des über 31 m hohen Aussichtsturms erwartet unsatemberaubende Ausblicke in die gesamte Region. Die Hybridkonstruktion aus den Baustoffen Holz und feuerverzinktem Stahl wurde 2022 anstelle eines älteren Holzturms errichtet, der im Oktober 2018 durch einen Brand schwer beschädigt und im Februar 2022 abgerissen worden war.
Wir starten auf dem Wanderparkplatz „Idarwald“ zwischen Hochscheid und Stipshausen. Der Rundweg hat eine Länge von 10,2 km (250 hm) und einen mittleren Anspruch – im letzten Drittel nehmen wir uns Zeit um den Idarkopfturm zu besteigen.
Alle Wanderfreunde sind herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 09:30 Uhr am Dorfbrunnen und fahren gemeinsam über Hochscheid zum Wanderparkplatz. Die Wanderung dauert ca. 3,5 Stunden – in Lautzenhausen im „Esszimmer by my Place“ lassen wir den Tag anschließend ausklingen.
Bitte um Anmeldung
Bernd Endel Tel.: 06531/7638 oder
Wolfgang Werland Tel.: 06531/2830
oder auch gerne über Email: heimatverein.monzelfeld@gmail.com